In diesen wichtigen Hinweisen finden Sie Informationen zu:

Kursempfehlung: Erste Hilfe am Kind und Baby

Mein Kooperationspartner „Das Wichtigste schützen“ hilft werdenden Eltern, richtig mit Kindernotfällen umzugehen und ihnen durch die Vermittlung von speziellen Erste-Hilfe-Kenntnissen für Babys und Kleinkinder Ängst zu nehmen.

Kursinhalte:

  • Umgang mit Panik
  • Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen
  • Verschlucken von Fremdkörpern
  • Pseudokrupp – Asthma (Atemwegserkrankungen)
  • Verbrennungen, Sonnenstich, Hitzschlag (thermische Notfälle)
  • Fieber und Fieberkrampf
  • Vergiftungen
  • Unfälle/Verletzungen (Strom, Sturz, Kopfverletzungen)
  • Freude am Lernen

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Informationen zur Hebammenhilfe

Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden und entbundenen Frau in Anspruch genommen werden. Die Grundlage für die Arbeit der Hebamme sind das Hebammen-Gesetz, die Berufsordnungen der Länder und die Mutterschaftsrichtlinien.

Die Hebamme rechnet ihre erbrachten Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab, die Frau quittiert der Hebamme lediglich die erbrachten Leistungen. Manche Leistungen werden nicht von der Krankenkasse bezahlt, worüber ich Sie vorab stets informiere.

Privat versicherte Frauen erfragen bitte bei ihrer Krankenkasse den Umfang der Leistungen, die bezüglich der Hebammenhilfe übernommen werden.

Hebammenhilfe steht Ihnen auch zu, wenn es zu einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch kommt oder das krank oder tot geboren wird. Auch Adoptivmütter haben Anspruch.

Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. als unabhängige wissenschaftliche Fachgesellschaft liefert nicht nur Hebammen, sondern auch interessierten Eltern wichtige Informationen und weiterführende Links (z. B. Datenbanken und benachbarten Fachgesellschaften etc.): www.dghwi.de

Die Gesellschaft für Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. informiert beispielsweise über die Sicherheit der Geburt in einem Geburtshaus: www.quag.de

Der Verein der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften informiert die Öffentlichkeit über Leitlinien (sprich Empfehlungen) in Diagnostik und Therapie: www.awmf.org

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt beispielsweise die verbindlichen Mutterschaftsrichtlinien fest, nach denen die Hebamme (oder der behandelnde Frauenarzt/die behandelnde Frauenärztin) die Schwangerenvorsorge durchführt: www.g-ba.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Broschüren und Materialien zu verschiedenen Themen, unter anderem der Kindergesundheit, heraus. Darin geht es um die Entwicklung des Kindes oder auch die Vermeidung von Unfällen. Unter der Rubrik Familienplanung gibt es Informationen zu Kinderwunsch oder auch Pränataldiagnostik: www.bzga.de

Das bundesweite Netzwerk Gesund ins Leben ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und stellt Informationen zur Ernährung, Bewegung und Allergievorbeugung für Familien und Fachkreise zur Verfügung: www.gesund-ins-leben.de

Bitte beachten Sie, dass ich für diese Linkempfehlungen keine Haftung übernehmen kann.

In der Praxisanleitung für Hebammenstudierende habe ich eine Kooperation unter anderem
mit Kathrin Bauer der Familienpraxis Zebra Ansbach.